Volksbegehren gegen die Studiengebühren – so geht's!
von Campus Crew Redaktion am 17.01.2013
Vom 17. bis zum 30. Januar kann sich jeder Bürger Bayerns in die Unterschriftenliste gegen die Studiengebühren eintragen. Was ihr dabei beachten müsst und wie es dann mit dem Volksbegehren weitergeht, erfahrt ihr von uns.
Das Volksbegehren läuft nur bis Mittwoch, 30. Januar – nicht bis 31. Januar, wie wir ursprünglich falsch angegeben haben.
Besserwisser On 23.01.2013 at 21:34
Der Beitrag zum Volksbegehren war so nicht ganz richtig. Sollten jetzt die nötigen 10% der Unterschriften gesammelt werden und der Landtag dagegen stimmen, kommt es zum Volksentscheid. Hier genügt einfach eine Mehrheit der Ja oder Nein Stimmen. 25% der Wahlberechtigten werden nur bei Verfassungsänderungen benötigt. Studiengebühren stehen aber nicht in der Verfassung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksgesetzgebung_in_Bayern
Besserwisser On 23.01.2013 at 21:34
Der Beitrag zum Volksbegehren war so nicht ganz richtig. Sollten jetzt die nötigen 10% der Unterschriften gesammelt werden und der Landtag dagegen stimmen, kommt es zum Volksentscheid. Hier genügt einfach eine Mehrheit der Ja oder Nein Stimmen. 25% der Wahlberechtigten werden nur bei Verfassungsänderungen benötigt. Studiengebühren stehen aber nicht in der Verfassung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksgesetzgebung_in_Bayern
Besserwisser On 23.01.2013 at 21:34
Der Beitrag zum Volksbegehren war so nicht ganz richtig. Sollten jetzt die nötigen 10% der Unterschriften gesammelt werden und der Landtag dagegen stimmen, kommt es zum Volksentscheid. Hier genügt einfach eine Mehrheit der Ja oder Nein Stimmen. 25% der Wahlberechtigten werden nur bei Verfassungsänderungen benötigt. Studiengebühren stehen aber nicht in der Verfassung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksgesetzgebung_in_Bayern
Besserwisser On 23.01.2013 at 21:34
Der Beitrag zum Volksbegehren war so nicht ganz richtig. Sollten jetzt die nötigen 10% der Unterschriften gesammelt werden und der Landtag dagegen stimmen, kommt es zum Volksentscheid. Hier genügt einfach eine Mehrheit der Ja oder Nein Stimmen. 25% der Wahlberechtigten werden nur bei Verfassungsänderungen benötigt. Studiengebühren stehen aber nicht in der Verfassung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksgesetzgebung_in_Bayern
Hannah On 19.03.2014 at 9:02
Was ist denn letzendlich aus dieser Sache geworden? Über Studiengebühren wird ja häufiger diskutiert, aber meist verläuft das ganze im Sand und es finden keine Veränderungen statt. Wie sieht das denn in diesem Fall aus?
Hannah On 19.03.2014 at 9:02
Was ist denn letzendlich aus dieser Sache geworden? Über Studiengebühren wird ja häufiger diskutiert, aber meist verläuft das ganze im Sand und es finden keine Veränderungen statt. Wie sieht das denn in diesem Fall aus?
Hannah On 19.03.2014 at 9:02
Was ist denn letzendlich aus dieser Sache geworden? Über Studiengebühren wird ja häufiger diskutiert, aber meist verläuft das ganze im Sand und es finden keine Veränderungen statt. Wie sieht das denn in diesem Fall aus?
Hannah On 19.03.2014 at 9:02
Was ist denn letzendlich aus dieser Sache geworden? Über Studiengebühren wird ja häufiger diskutiert, aber meist verläuft das ganze im Sand und es finden keine Veränderungen statt. Wie sieht das denn in diesem Fall aus?